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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das "Gas gäba Festival"

1. Veranstalter und Geltungsbereich?

Veranstalter und Vertragspartner ist:

Stahlwerke Weihungstal e.V.
vertreten durch den Vorstand
Sonnenhalde 1
89195 Staig
E-Mail: vorstand@stahlwerke-weihungstal.de

Diese AGB gelten für den Kauf und die Nutzung unserer Tickets sowie für deinen Besuch beim "Gas gäba Festival".

Mit dem Kauf eines Tickets und dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptierst du diese AGB. Zusätzlich gelten die Hausordnung des Veranstaltungsorts sowie die Anweisungen unseres Teams, des Sicherheitsdienstes und aller beauftragten Personen.

Das Hausrecht liegt beim Stahlwerke Weihungstal e.V. und den von uns beauftragten Personen.


2. Tickets, Einlass und Festivalbändchen

Der Zugang zum Festival ist nur mit einem gültigen Ticket möglich.

Beim Einlass erhältst du ein Festivalbändchen. Dieses Bändchen brauchst du auch für den Wiedereinlass. Es ist nicht übertragbar. Wenn es entfernt, beschädigt oder manipuliert wurde, verliert es seine Gültigkeit.

Unsere Tickets sind dem jeweiligen Käufer zugeordnet.

Eine private Weitergabe deines Tickets ist okay, solange du es maximal zum Originalpreis weitergibst. Wichtig: Gib uns bitte rechtzeitig Bescheid, damit wir Tickets ggf. neu zuordnen können.

Ein gewerblicher Weiterverkauf, insbesondere zu einem höheren Preis, ist nicht erlaubt. Wenn wir den begründeten Verdacht haben, dass Tickets missbräuchlich oder gewerblich weiterverkauft werden, können wir Bestellungen stornieren oder den Einlass verweigern.


3. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise, die im Bestellprozess angegeben sind.

Falls zusätzlich Gebühren, Versandkosten oder andere Kosten anfallen, zeigen wir dir diese vor Abschluss der Bestellung an.

Die Zahlung kann über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Für diese Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.


4. Kein Widerrufsrecht bei Festival-Tickets

Beim Kauf von Eintrittskarten für das Gas gäba Festival besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Der Grund: Es handelt sich um eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei solchen Veranstaltungen kein Widerrufsrecht.

Das bedeutet: Gekaufte Tickets sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung stattfindet.

Frage im Bedarf eine freiwillige Kulanzregelung bei uns an.

Deine gesetzlichen Ansprüche bleiben natürlich bestehen, insbesondere wenn die Veranstaltung abgesagt oder wesentlich geändert wird.


5. Jugendschutz

Der Zutritt zum Festival ist Jugendlichen ab 16 Jahren gestattet.

Wenn du 16 oder 17 Jahre alt bist, darfst du ohne Begleitung nur bis 24:00 Uhr auf dem Festival bleiben. Nach 24:00 Uhr brauchst du eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte volljährige Begleitperson.

Unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten volljährigen Person möglich, sofern wir dies im Einzelfall zulassen.

Bitte bring ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir können beim Einlass oder während der Veranstaltung einen Altersnachweis verlangen. Wenn die Voraussetzungen des Jugendschutzes nicht erfüllt sind, können wir den Zutritt verweigern oder dich vom Gelände verweisen.


6. Sicherheit, Kontrollen und verbotene Gegenstände

Den Anweisungen unseres Teams, des Sicherheitsdienstes und der von uns beauftragten Personen ist Folge zu leisten.

Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände
  • Messer
  • Pyrotechnik
  • Glasflaschen
  • Drogen
  • gefährliche Werkzeuge
  • Gegenstände, die andere Besucher gefährden können

Nieten- oder Patronengurte sind grundsätzlich okay, solange sie keine scharfen Kanten, Spitzen oder sonstige gefährliche Beschaffenheit haben. Die letzte Entscheidung trifft unser Team bzw. der Sicherheitsdienst vor Ort.

Zur Sicherheit aller können beim Einlass Taschen- und Sichtkontrollen durchgeführt werden. Auch während der Veranstaltung können Kontrollen stattfinden, wenn es dafür einen begründeten Anlass gibt.

Wer eine zumutbare Kontrolle verweigert, kann vom Einlass ausgeschlossen oder vom Gelände verwiesen werden.

Körperliche Durchsuchungen erfolgen nur im rechtlich zulässigen Rahmen und durch dafür eingesetztes Sicherheitspersonal.


7. Verhalten auf dem Festivalgelände

Wir wollen ein lautes, wildes und friedliches Festival. Deshalb gilt: Hab Spaß, aber gefährde, belästige oder störe keine anderen Besucher, Künstler, Helfer oder Mitarbeiter.

Wer gegen diese AGB, die Hausordnung, gesetzliche Vorschriften oder Anweisungen unseres Teams verstößt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises vom Gelände verwiesen werden.

Das gilt insbesondere bei Gewalt, Bedrohung, Belästigung, stark störendem Verhalten, Ticketmanipulation, Missachtung des Jugendschutzes oder dem Mitbringen verbotener Gegenstände.

Tiere sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt. Ausgenommen sind gesetzlich zugelassene Assistenzhunde, soweit deren Mitnahme im konkreten Veranstaltungsumfeld sicher möglich ist.


8. Gesundheitliche Hinweise

Das Gas gäba Festival ist laut, energiegeladen und manchmal ziemlich intensiv. Es kann zu hoher Lautstärke, dichtem Gedränge, Licht-, Nebel- und Spezialeffekten kommen.

Bitte achte eigenverantwortlich auf dich. Nutze bei Bedarf Gehörschutz und meide Bereiche mit starkem Gedränge, wenn du es ruhiger brauchst.

Licht- und Spezialeffekte können für Menschen mit lichtempfindlicher Epilepsie oder ähnlichen gesundheitlichen Einschränkungen ein Risiko darstellen.


9. Fotos, Videos und Tonaufnahmen durch Besucher

Fotos für private Zwecke sind grundsätzlich erlaubt, solange du damit andere Besucher, Künstler oder den Ablauf der Veranstaltung nicht störst.

Ton- und Videoaufnahmen der Auftritte sind nicht erlaubt.

Professionelle oder kommerzielle Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von uns erlaubt.

Blitz, Stative, Drohnen oder professionelles Equipment können wir untersagen.

Wer professionell fotografieren möchte, meldet sich bitte vorher bei uns und beantragt einen Fotopass.


10. Foto- und Videoaufnahmen durch uns

Während des Festivals können wir oder von uns beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen machen. Diese dienen der Dokumentation der Veranstaltung und der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins.

Dabei können auch Besucher zu sehen sein, besonders auf Übersichts-, Gruppen- und Stimmungsaufnahmen.

Die Aufnahmen können auf unseren Webseiten, Social-Media-Kanälen und in Druckmedien veröffentlicht werden, soweit dem keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen.

Wenn du nicht fotografiert oder gefilmt werden möchtest, wende dich bitte vor Ort an unser Veranstaltungsteam. Nahaufnahmen einzelner Besucher oder werbliche Porträtaufnahmen veröffentlichen wir nur mit gesonderter Einwilligung.


11. Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir zur Abwicklung des Ticketkaufs, zur Durchführung der Veranstaltung, zur Zahlungsabwicklung, zur Einlasskontrolle und für mögliche Rückabwicklungen.

Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.


12. Programmänderungen, Absage und Verlegung

Wir geben alles, damit das Festival wie geplant stattfindet. Trotzdem kann es vorkommen, dass sich Zeiten ändern oder einzelne Bands bzw. Künstler ausfallen.

Solche Änderungen bleiben vorbehalten, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Wenn das Festival komplett abgesagt wird, erstatten wir dir den Ticketpreis.

Zusätzliche Kosten wie Reise-, Übernachtungs- oder sonstige private Aufwendungen können wir nicht übernehmen, soweit gesetzlich zulässig.

Wenn das Festival auf einen anderen Termin verlegt wird, behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Deine gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.


13. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen entstehen.

Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht.

Eine weitergehende Haftung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.


14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – Ulm.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine einzelne Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.